Archiv für den Tag: 17. Juni 2020

Kaufvertrag vom 20.2.1858

Kaufvertrag

Zwischen Johann Sedlmair Zimmermeister von Glonn und Jodeph Angerer Krämmer von da

Es erscheinen Obige und geben nachstehenden Kauf zu Protokoll

Joseph Angerer erkauft das Zimmermeister Anwesen bestehend in 1/16 Gütl von 5 Tagwerk Gründen um die Summe von 4250 fl / viertausendzweihundertfünfzig Gulden / unter nachstehenden Bedingungen:
1.
Beim Hause verbleiben die ganze Küche, sämtliches Futter. Eine Windmühle, die Gsottbank, 6 Hühner, 1 Schubkarre, die vorhandenen Schaufeln und Gabel, dann eine Holz und Spansäge und der Düngerhaufen.
2.
Von der Kaufsumme zu 4250 fl werden am Verbriefungstage 2900 fl bar erlegt und die restlichen 1750 fl nach einem halben Jahre vom 28.Februar 1858 an.
3.
Als Reugeld bedingen sich beide Theile die Summe von 100fl.
4.
Die aus diesem Kaufe erlaufenden Gerichtskosten übernimmt der Käufer, jedoch ohne Ablösungskosten, welche nach Erklärung des Verkäufers schon bezahlt sind.
5.
Die Auträglerin Maria Beham bleibt auf dem Anwesen unter der Bedingung des Vertragsbriefes vom 30ten April 1838 und entschlägt sich der Käufer jeder Zahlungspflicht als Hypothek und Currentschulden
Hiemit nach Verlesen geschloßen und unterzeichnet
Glonn am 20.Febr.1858

Kath.Sedlmair
Joh. Sedlmair
Joseph Angerer

Gruber Vorsteher
I.Wimmer Pfleger

 

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Kaufvertrag 1858

Kauf Vertrag von 1858

Abgeschlossen zwischen Martin Zehetmair Weber in Mattenhofen und Peter Heller Webergeselle der Gemeinde Bruckhof

Es erscheinen Obige und geben nachstehenden Kauf zu Protokoll
1.
Peter Heller kauft das Webergütl zu Mattenhofen mit Webergerechtsame um die Summe von 2100fl  / zweitausendeinhundert Gulden / unter nachstehenden Bedingungen
Beim Hause verbleiben das um das Haus aufgerichtete Brennholz und Milchkasten, das Kanappe. Ein Tisch, sämtlicher Dünger, 2 Weberstühle mit den dazugehörigen Werkzeugen, die vorhandene Fütter…(?) , ein Geschirr Kasten nebst einer Windmühle, dann 2 Metzen Korn.
2.
Käufer übernimmt 100fl / einhundert Gulden / Hypothek Kapital zur Kirche Glonn und 75 fl zur Kirche Jakobsbaiern und sind sonach, nach Empfang von 25 fl Darangeld am 7.ten(?) April 1858  1900 fl / eintausendneunhundert Gulden / auszubezahlen.
3.
Vom 1.April angefangen übernimmt der Käufer alle auf dem Haus ruhenden Lasten und Abgaben sowie die Zinsenfür die 175 fl Hypotheken. Die Gerichtskosten hingegen übernimmt der Käufer alleinig.
4.
Als Reugeld bedingen sich beide Theile 100 fl /hundert Gulden/.
5.
Sollte der Verkäufer bis 1ten April 1858 keinen passenden Ankauf haben, so kann er noch fünf Monat im Haus verbleiben
Hiermit nach Verlesen unterzeichnet

Peter Heller
Martin Zehetmaier
Maria Zehetmaier
I.Wimmer Pfleger
Lorenz Kirmair
Johann Reithuber
Thomas Grasberger

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Kaufvertrag 1858

Kauf Vertrag

Abgeschlossen zwischen Martin Zehetmair Weber in Mattenhofen und Peter Heller Webergeselle der Gemeinde Bruckh
Es erscheinen Obige und geben nachstehenden Kauf zu Protokoll

1.
Peter Heller kauft das Webergütl zu Mattenhofen mit Webergerechtsame um die Summe von 2100fl  / zweitausendeinhundert Gulden / unter nachstehenden Bedingungen
Beim Hause verbleiben das um das Haus aufgerichtete Brennholz und Milchkasten, das Kanappe. Ein Tisch, sämtlicher Dünger, 2 Weberstühle mit den dazugehörigen Werkzeugen, die vorhandene Fütter…(?) , ein Geschirr Kasten nebst einer Windmühle, dann 2 Metzen Korn.
2.
Käufer übernimmt 100fl / einhundert Gulden / Hypothek Kapital zur Kirche Glonn und 75 fl zur Kirche Jakobsbaiern und sind sonach, nach Empfang von 25 fl Darangeld am 7.ten(?) April 1858  1900 fl / eintausendneunhundert Gulden / auszubezahlen.
3.
Vom 1.April angefangen übernimmt der Käufer alle auf dem Haus ruhenden Lasten und Abgaben sowie die Zinsenfür die 175 fl Hypotheken. Die Gerichtskosten hingegen übernimmt der Käufer alleinig.
4.
Als Reugeld bedingen sich beide Theile 100 fl /hundert Gulden/.
5.
Sollte der Verkäufer bis 1ten April 1858 keinen passenden Ankauf haben, so kann er noch fünf Monat im Haus verbleibe
Hiermit nach Verlesen unterzeichnet

Die Windmühle

Windmühle

In den ersten Protokollbüchern der Gemeinde ab 1857 finden sich unter anderem einige Niederschriften von Kaufverträgen, deren Vertragsbedingungen vor der Beurkundung von den Beteiligten und dem Gemeindevorsteher unterschrieben wurden. Dies gehörte neben der Verleihung von Heimatrechten, der Verwaltung des Gemeinde- und Stiftungsvermögens, der Mitsprache bei der Vergabe von Gewerbekonzessionen, der Armen- und Schulpflegschaft und ortspolizeilichen Aufgaben zu den sehr eingeschränkten Selbstverwaltungsrechten der Gemeinde um diese Zeit. Die Verwaltungshoheit lag bei den königlichen Landgerichten und später bei den königlichen Bezirksämtern.
Erst mit den Gemeindereformen von 1869 wurde den Gemeinden zunehmend mehr Selbstverwaltung zugestanden.

In den Kaufverträgen ist neben dem Kaufpreis auch die Auflistung der Dinge interessant, die beim Haus bleiben oder mitverkauft werden – hier zeigt sich die Wertigkeit von Tisch, Kanapee, Bett oder Kasten, deren Verkauf genauso geregelt wurde, wie der von Holz, Stroh oder Saatgut oder eben landwirtschaftlichen Maschinen. Den Wortlaut zweier Kaufverträge von 1858 und das Original finden Sie hier und hier

In einigen Verträgen wird auch eine „Windmühle“ erwähnt.
Eine solche Windmühle, auch Putzmühle, Windfege oder auch Rotationsworfelmaschine war eines der ersten Sammlungsstücke des Glonner Heimatmuseums – leider ist nicht überliefert, von wem sie stammt. Mit ihr wird nicht – wie der Name nahelegt – Getreide gemahlen, sondern das gedroschene Getreide gereinigt und von der Spreu getrennt. Zum selben Zweck wurde auch die Klappermühle benutzt, eine solche steht ebenfalls im Heimatmuseum, sie stammt von Egid Huber in Balkham, der sie im Jahr 1990 dem Heimatmuseum schenkte.

Von Frau Mittermüller aus Westerndorf stammen dankenswerterweise die folgenden Aufnahmen einer Windmühle, die noch in ihrer Kindheit auf dem elterlichen Hof in Steinhöring bis ca. 1960 benutzt wurde. Zu dieser Zeit  allerdings mit Elektromotor. Gemeinsam mit ihrem Neffen Hans Seehuber hat sie die Windmühle ganz hinten im Stadel gefunden und ans Tageslicht befördert. Vielen Dank dafür! Auf der Windmühle ist auch der Hersteller benannt, Wolfgang Forstner aus Steppach bei Wasserburg, heute zur Gemeinde Edling gehörend. Der Schreinereibetrieb Forstner befindet sich noch heute in vierter Generation in den Händen der Familie – Wolfgang Forstner war der Urgroßvater des heutigen Firmeninhabers Willibald Forstner.

Bild 1                               Bild 2                  Bild 3                                Bild 4

Windmühlenmacher war ein Lehrberuf, in Verzeichnissen der königlichen Landwirthschafts- und Gewerbsschule in Straubing finden sich unter den Schülern und Gesellen einige Windmühlenmacher. Im Jahre 1864 stellte der Windmühlenmacher Franz Stadlmaier aus Schrobenhausen 3 Putzmühlen und einen Gesottstuhl zum Verkauf aus, der Preis für die Putzmühlen betrug 110, 90 oder 80 Gulden: Verzeichnis der zur Ausstellung während des Oktoberfestes … im Glaspalaste und auf der Theresienwiese zu München angemeldeten landwirthschaftlichen Ausstellungsgegenstände der zur Ausstellung im Glaspalaste angemeldeten Cultur-Pläne. 1864
Für seine landwirtschaftlichen Maschinen erhielt Franz Stadlmaier im Übrigen dort auch die kleine silberne Gedenkmünze als Auszeichnung.
Bereits im Jahresbericht der königlichen landwirthschaftlichen Centralschule zu Schleißheim von 1841 werden die Funktionsweise und die Vorzüge  einer solchen Getreideputzmühle ausführlich beschrieben.

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