Archiv für den Monat: August 2017

Hinweise zum Winterdienst

Gemeindlicher Winterdienst und Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Der Winter steht vor der Tür und wir möchten unsere Bürger über den gemeindlichen Winterdienst informieren. Die Straßenreinigungsverordnung, welche die wichtigsten Regelungen enthält, finden Sie im Internet unter www.glonn.de bei „Gemeinde – Rathaus – Satzungen und Gebühren“.

Der zuständige Bauhofmitarbeiter beurteilt im Bedarfsfalle um 3 Uhr die aktuellen Wetter- und Straßenverhältnisse. Im Einzelfall informiert er je nach Wetterlage und Straßenzustand anschließend die zuständigen Fahrer, die unmittelbar danach ausrücken.

Die Straßen werden in einer festgelegten Reihenfolge, die sich nach Verkehrsbedeutung, der Lage und auch dem Gefahrenpotential einer Straße orientiert, geräumt und gestreut und soweit möglich von Schnee und Eis befreit. Die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen liegen in der Zuständigkeit  der Straßenmeisterei Ebersberg. Vorrangig bei den Gemeindestraßen sind die Straßen, auf denen mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Auch die Strecken mit Schulbusbetrieb und Steigungen und Gefälle werden vordringlich bedient.

Gemeindestraßen, die sehr geringe Verkehrszahlen aufweisen, werden später geräumt, dazu gehören auch Wohngebiete und Nebenstraßen. Bei öffentlichen Feld- und Waldwegen besteht grundsätzlich keine gemeindliche Räum- und Streupflicht. Ebenso ist es nicht möglich alle Stichstraßen zu räumen.

Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Straßen zur gleichen Zeit geräumt sein können.

Sie können dem Winterdienst die Arbeit erleichtern und dazu beitragen, dass die zu räumenden Strecken zügiger befahren werden können, indem Sie Ihre Fahrzeuge  nicht auf der Straße parken! Bedenken Sie bitte, dass die mit den Räum- und Streugeräten ausgerüsteten Fahrzeuge nicht so wendig sind und daher mehr Manövrierraum benötigen. Die Schneepflugfahrer können eine Straße, auf der beidseitig geparkt wird, ggf. nicht räumen, ohne Gefahr zu laufen, dabei ein Fahrzeug zu beschädigen und werden in diesen Fällen diese Straße ggf. NICHT befahren!

Leider lässt es sich bei den Räumarbeiten nicht vermeiden, dass je nach Schneefallmenge auch Schnee vor Privateinfahrten oder Gehsteigen liegen bleibt, da die Menge, die der jeweilige Pflug bewegen kann, nur begrenzt ist und überflüssiger Schnee dadurch seitlich liegen bleibt. Auch dafür bitten wir um Verständnis.

In diesem Zusammenhang ist auch die folgende Verpflichtung der Anlieger zu sehen, die die Gemeinde in ihrer Verordnung (http://www.vg-glonn.de/download/ ) über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter geregelt hat:

„Die Anlieger sind verpflichtet, die Gehsteige zu räumen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte müssen die geräumten Flächen zusätzlich mit geeigneten abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt bestreut werden. Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen ab 7.00 Uhr  – an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr.

Die Sicherungsmaßnahmen sind, falls die Witterung dies erfordert, bis 20.00 Uhr zu wiederholen. Das Räumgut ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Das bedeutet, dass kein Schnee von Privatflächen auf die Straße gebracht werden darf, weil dadurch die öffentliche Verkehrsfläche verringert und der Straßenverkehr erschwert wird. Der Schnee von Einfahrten und Privatwegen muss auf Privatgrund gelagert werden.“

Wir bitten Sie zu beachten, dass diese Räum- und Streupflicht auch dann besteht, wenn die Gemeinde die Gehwege räumt, obwohl sie dazu nicht verpflichtet ist. Damit dies mit dem Kleitraktor erfolgen kann, bitten wir Sie die Gehwege durchgängig freizuhalten (z.B. keine Mülltonnen abstellen oder Autos zu nah am Gehweg parken).

Zuletzt möchten wir noch darauf verweisen, dass auch im Winter Bäume und Sträucher, die in den Straßen- oder Gehwegbereich hineinragen, zurückzuschneiden sind. Durch die Schneelast werden Zweige und Äste heruntergedrückt und beeinträchtigen so die Lichtraumprofile und Sichtdreiecke bzw. gefährden die Verkehrsteilnehmer. Dadurch können auch Schadensersatzansprüche begründet werden.

Allen Bürgern, die ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, sei an dieser Stelle bereits im Voraus herzlich gedankt.

 

wheelmap-Tag

Am 27. September 2017 ist wheelmap-Tag in der Marktgemeinde Glonn!
Wie finden Menschen mit Behinderung, Senioren oder Familien mit Kinderwagen Informationen über den barrierefreien Zugang von Gebäuden in Glonn?

Mit der Online-Karte „wheelmap.org“ ist dies ganz einfach!
Anhand eines einfachen Ampelsystems kann man die Zugänglichkeit schnell erkennen. Zusätzlich können über die wheelmap auch rollstuhlgerechte Toiletten gefunden werden.
Bei diesem Projekt kann jeder mitmachen. Interessieren Sie sich auch für das Thema Barrierefreiheit? Dann sind Sie herzlich zu einem Spaziergang durch die Marktgemeinde
eingeladen. Der Rundgang startet am 27. September 2017 um 16:00 Uhr am Rathaus und führt vorbei an den wichtigsten Geschäften und Gaststätten von Glonn. Im Anschluss findet ein
gemeinsamer Erfahrungsaustausch statt.

Der wheelmap-Tag soll keine einmalige Aktion sein, sondern eine langfristige Initiative für eine barrierefreie Gemeinde. Es werden dafür interessierte und engagierte Bürger als zukünftige
Ansprechpartner oder Unterstützer gesucht, die dazu beitragen, die Einträge auf der online-Karte wheelmap.org für die Marktgemeinde Glonn aktuell zu halten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Projektpartnern. Ansprechpartner für die Marktgemeinde Glonn ist die Offene Behindertenarbeit im BRK Kreisverband Ebersberg in
Zusammenarbeit mit den Senioren- und Behindertenbeauftragten von Glonn.

Dorffest 2017 – Bilder

Wie immer war auch das diesjährigge Dorffest bestens besucht, hier ein paar Bilder

Straßensperrungen

Arbeiten zur Böschungssicherung Glonn-Feldkirchen
Die Kreisstraße EBE 13 Glonn-Feldkirchen wird voraussichtlich
vom 24.07 – 24.10 gesperrt, davon ca. zwei Monate in Vollsperrung. Es wird
versucht den Zeitraum der Vollsperrung so
kurz wie möglich zu halten

Straßensanierung Glonn-Bruck
Es ist geplant, ab voraussichtlich dem 04.09. die Kreisstraße nach
Grafing zwischen dem Ortsschild Glonn und Bruck unter einer
Vollsperrung zu sanieren. Für die Sanierungsarbeiten werden
ca. 4 Wochen eingeplant.

Glasfasernetz für Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Glonn


Bürgermeister unterschreiben Kooperationsverträge

Ob aktuelle Hollywood-Produktionen in höchster Auflösung, Musik-Streaming oder ein Videotelefonat mit der Tochter in Australien. Was jetzt in Markt Glonn, Egmating, Moosach, Bruck und Oberpframmern noch wie Zukunftsmusik klingen mag, kann schon bald im Alltag angekommen sein, denn Surfgeschwindigkeiten bis zu 1 Gbit/s sind mit Deutsche Glasfaser möglich.
Die Verwaltungsgemeinschaft Glonn hatte bereits 2015 ein Förderverfahren für die Außenbereiche der Mitgliedsgemeinden ausgeschrieben, auf das sich Deutsche Glasfaser in Glonn, Egmating, Moosach, Bruck und Oberpframmern erfolgreich beworben hat. Die Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser hat sich auf den Ausbau von Glasfaser-Infrastrukturen im ländlichen Raum spezialisiert und bietet attraktive Leistungen für Privat- und Gewerbekunden hauptsächlich im privatwirtschaftlichen (eigenfinanzierten) Ausbau.
In dem Modell, das jetzt in der VG Glonn verwirklicht wird, kombiniert das Unternehmen den geförderten Ausbau im Außenbereich mit einem privatwirtschaftlichen Ausbau der Kerngemeinden. Dass dies erfolgreich umgesetzt werden kann, hat die kürzlich abgeschlossene Vorvermarktung in Oberpframmern gezeigt, wo mehr als 40% der Haushalte der gesamten Gemeinde sich für einen Glasfaseranschluss bis ins Haus entschieden haben. Oberpframmern hatte bereits im Frühjahr die entsprechenden Bescheide erhalten, die für einen Start der sogenannten Nachfragebündelung notwendig sind.
Ab September ist die Mithilfe der Bürger der anderen Gemeinden gefragt, damit das Netz auch im nicht geförderten Gebiet vollständig ausgebaut wird. 40% der anschließbaren Haushalte müssen sich während des Aktionszeitraums für einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser entscheiden. Im Gegenzug bekommt der Kunde einen Glasfaseranschluss kostenlos bis in die Wohnung oder das Haus gelegt und kann somit schon sehr bald im Giga-Netz surfen.
In Glonn wurden nun die sogenannten Kooperationsverträge für die eigenwirtschaftlichen und die geförderten Ausbaugebiete von den Bürgermeistern der genannten Kommunen sowie Vertretern der Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser unterschrieben. Dem Projektstart steht damit nichts mehr im Wege.
Alle Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte sind online unter www.deutsche-glasfaser.de verfügbar.